Wichtige Hinweise zu prüfungsrelevanten Themen und den Modulprüfungen des Sprachenzentrums.
Prüfungstermine und Prüfungsmodalitäten der Sprachprüfungen:
- Die Prüfungstermine für die Teile Schreiben und Sprechen legen die Kursleiter*innen fest. Die mündlichen Prüfungstermine werden individuell zwischen Kursleiter*in und Studierenden vereinbart.
- Die Termine und Anmeldemodalitäten der Ergänzungsprüfungen im Frühjahr oder Herbst (Latinum, Graecum, Hebraicum, Kenntnisse in Latein, Griechisch) sind unter Aktuelles abrufbar.
- Bei den staatlichen Ergänzungsprüfungen handelt es sich nicht um die unten aufgeführten Modulprüfungen 30-SPZ-LATEIN2, 30-SPZ-LATEIN3 bzw. 30-SPZ-ALTGR2 des Sprachenzentrums.
Modulprüfungen Sommersemester 2025
Stand 27.05.2025
- Die Anmeldung zum Modul bzw. die Bestätigung des Modulplatzes ist automatisch Anmeldung zur Modulprüfung. Die Modulanmeldung erfolgt im TOOL.
- Die Abmeldung vom Modul und damit von der Modulprüfung ist bis spätesten 4 Wochen vor Ende der regulären Vorlesungszeit möglich. Studierende melden sich selbstständig im TOOL ab.
- Ausnahme: Die Abmeldung von den UNIcert-Kooperationsmodulen beginnend mit 04-SPZ- erfolgt in AlmaWeb.
- Die Fristen des aktuellen Semesters finden Sie unter Modulanmeldung.
- Studierende, die nicht abgemeldet sind und nicht zur Prüfung erscheinen, erhalten die Bewertung „nicht bestanden“ (5,0).
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In begründeten Fällen kann ein schriftlicher Antrag auf Modulabmeldung damit von der Prüfung nach Fristablauf an den Prüfungsausschuss gestellt werden (E-Mail: pruefungsamt.sz@uni-leipzig.de ). Nur wenn dem Antrag stattgegeben wird, ist ein Rücktritt vom Modul bzw. vom Kurs und von der Prüfung nach Ablauf der Abmeldefrist möglich.
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Für die UNIcert®-Prüfung gibt es eine separate Anmeldung ca. 6 Wochen vor dem Prüfungszeitraum im TOOL. Weitere Informationen erteilt die Kursleitung.
Für nicht bestandene Modulprüfungen gilt:
- Im Fall des Nicht-Bestehens besteht das Recht der einmaligen Prüfungswiederholung. Eine nicht bestandene Modulprüfung kann nur innerhalb eines Jahres nach dem Erstversuch wiederholt werden. Hierfür ist kein Antrag nötig, Sie müssen sich jedoch bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin über das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums zur Wiederholungsprüfung anmelden.
- Eine zweite Wiederholungsprüfung erfolgt zum nächstmöglichen Termin und muss schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag ist an das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums zu senden.
- Nimmt ein*e Studierende*r ohne vorherige Genehmigung an einer zweiten Wiederholungsprüfung teil, liegt ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung vor. Die Prüfungsleistung wird nicht gewertet.
- Die Wiederholungstermine sind in der Regel mit den regulären Modulprüfungen der gleichnamigen Module identisch. Für Latein und Altgriechisch gibt es zusätzlich Wiederholungstermine in der vorlesungsfreien Zeit.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Prüfung antreten, bestätigen Sie damit, dass Sie geistig und körperlich in der Lage sind, diese Prüfung abzulegen.
Krankmeldungen zum Prüfungstermin:
Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht mehr!
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
- Im Fall der Erkrankung zum angegebenen Prüfungstermin ist das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums unverzüglich zu informieren und das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Senden Sie hierzu binnen drei Werktagen das ausgefüllte Formular im Original auf dem Postweg an das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums.
- Nach Eingang des Formulars im Original wird dieser Prüfungsversuch für Sie nicht gewertet. Die Prüfung ist zum nächstmöglichen Prüfungstermin nachzuholen. Zu diesem Prüfungsversuch werden Sie automatisch angemeldet. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, wird die Note „Nicht bestanden“ (5,0) vergeben.
* In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Wenn Sie Module/Kurse des Sprachenzentrums belegen, deren Prüfungstermine in die Zeit Ihres Mutterschutzes fallen, so kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums.
Studierende, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich beantragen, beachten bitte die Informationen auf der Internetseite der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Dort sind auch die einzureichenden Antragsformulare abrufbar. Ein formloser Antrag ist weiterhin möglich.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums vorliegen. Anträge können persönlich, per Post oder von der studentischen E-Mail-Adresse eingereicht werden.
Im Falle einer Prüfungsterminüberschneidung (Überschneidung mit einer anderen Prüfung, mit einem Erasmusaufenthalt, einem Praktikum) ist beim Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums ein entsprechender schriftlicher Nachweis (zum Beispiel in Form eines Bestätigungsschreibens durch das Institut) rechtzeitig einzureichen, damit ein neuer Termin vergeben werden kann. Allerdings können aus organisatorisch-technischen Gründen die Prüfungen in der Regel erst in der Prüfungsperiode des Folgesemesters nachgeholt werden. Handelt es sich um computerbasierte Prüfungen, wird nach Möglichkeit ein früherer Ausweichtermin zugewiesen.
Bei Nicht-Erscheinen ohne Begründung wird die nicht erbrachte Prüfungsleistung als nicht bestanden gewertet.
Mit der Einschreibung in die Module/Kurse des Sprachenzentrums akzeptieren Sie die geltendenen Studien- und Prüfungsordnungen einschließlich Prüfungsmodalitäten.
Die Studiendokumente (Ordnung für die Sprachenmodule des Sprachenzentrums, Ordnung für die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen, weitere Ordnungen) finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig unter „Fächerübergreifende Regelungen“.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: Prüfungsergebnisse können in der Regel bis spätestens zum Ende des laufenden Semesters in AlmaWeb abgerufen werden.
Erasmusstudierende wenden sich zwecks Ausstellung eines Leistungsnachweises bitte rechtzeitig an das Prüfungsmanagement des Sprachenzentrums oder ihren Kursleitung.
Der Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums ist für alle nach §15 der Ordnung für die Sprachenmodule vom 4. Juli 2023 zu erfüllenden Aufgaben zuständig und bildet zugleich den UNIcert®-Prüfungsausschuss.
Termine im SoSe 2025:
- 21.05.2025
- 18.06.2025
Mitglieder:
- Prof. Dr. Olaf Bärenfänger (Vorsitzender)
- Vessela Ivanova
- Caroline Siebert, Studentisches Mitglied
- Dr. Ute Walbe-Kunze
- Irmgard Wanner
Anträge an den Prüfungsausschuss reichen Sie bitte beim Prüfungsmanagement / Studienbüro ein.