Informationen zur Anerkennung von Sprachkursen anderer Hochschulen, Sprachkursen früherer Studiengänge, internationaler Erfahrung und staatlicher Prüfungen.
Während der Schulzeit erworbene Fremdsprachenkenntnisse einschließlich des Latinums/Graecums können nicht als moduläquivalent anerkannt werden.
Anträge zur Anerkennung fremdsprachlicher Kenntnisse, die im Rahmen eines Studiums an einer Hochschule im In- oder Ausland nachweislich erworben wurden, können mit entsprechenden Nachweisen beim Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums eingereicht werden. Während der Schulzeit oder an einer außeruniversitären Einrichtung erworbene Fremdsprachenkenntnisse können nicht als moduläquivalent anerkannt werden.
Bitte laden Sie Antrag und Nachweise im Moodlekurs Anerkennungen | Sprachenzentrum 2024/25 hoch, der Schlüssel lautet: AnerkennungSPZ.
Internationale Studienleistungen oder Praktikum als Schlüsselqualifikationen anrechnen.
Studierende, die nach der Schulzeit die staatlichen Prüfungen „Kenntnisse in Latein“, das Latinum oder Graecum (unabhängig vom Bundesland) erlangt haben, können sich die extern erbrachte Leistung als Äquivalent zum Modul 30-SPZ-LATEIN2, 30-SPZ-LATEIN3 bzw. 30-SPZ-ALTGR2 mit 5 bzw.10 Leistungspunkten ohne Note* anrechnen lassen, sofern sie für diese Module angemeldet sind. Das Zertifikat ist im Moodlekurs Anerkennungen | Sprachenzentrum 2023/24 hochzuladen, der Schlüssel lautet: AnerkennungSPZ2324. Haben Studierende das Modul nicht am Sprachenzentrum belegt, kann ein Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums gestellt werden.
*Bei Bedarf kann nach Absprache mit dem Prüfungsamt auch eine Notenverbuchung vorgenommen werden, sofern ein Nachweis über die erreichte Gesamtpunktezahl vorliegt.