Wir möchten darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft tritt. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren damit ihre Gültigkeit. Die wichtigsten Informationen über die Neuregelung und das neue Formular finden Sie gebündelt auf den zentralen Seiten der Universität Leipzig.
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