Anerkennung der "Kenntnisse in Latein" (staatl. Kenntnisprüfung) als Äquivalent zur Modulprüfung 30-SPZ-LATEIN2
Studierende, welche nach der Schulzeit erfolgreich die staatliche Kenntnisprüfung in Latein (unabhängig vom Bundesland) abgelegt haben, können sich
die extern erbrachte Leistung als Äquivalent zum Modul 30-SPZ-LATEIN2 mit 5 Leistungspunkten ohne Note* anrechnen lassen. Zu beachten ist, dass die Verbuchung in AlmaWeb nicht automatisch
erfolgt. Das Zertifikat im Original und eine Kopie (zum Verbleib im
Sprachenzentrum) sind im
Prüfungsamt des Sprachenzentrums
vorzulegen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das
entsprechende Modul 30-SPZ-LATEIN2 (vormals SP-Latein-02) am
Sprachenzentrum belegt wurde. Hat der Studierende das entsprechende Modul nicht am Sprachenzentrum belegt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums zu stellen.
*Bei Bedarf und auf Wunsch kann nach Absprache mit dem Prüfungsamt auch eine Notenverbuchung vorgenommen werden, sofern ein Nachweis über die erreichte Gesamtpunktezahl vorliegt.
Die klassische Modulprüfung des Sprachenzentrums wird weiterhin angeboten.
Generell gilt: Im Rahmen der Schulzeit erworbene Fremdsprachenkenntnisse können nicht als moduläquivalent anerkannt werden. Über die Anerkennung sonstiger altsprachlicher Zertifikate entscheidet nicht das Sprachenzentrum, sondern der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.
Anerkennung des Latinums oder Graecums als Äquivalente für die Modulabschlussprüfungen
30-SPZ-LATEIN3 oder 30-SPZ-ALTGR2
Studierende, die nach der Schulzeit das staatliche Latinum oder Graecum (unabhängig vom Bundesland) erlangt haben, können sich die extern erbrachte Leistung als Äquivalent zum Modul 30-SPZ-LATEIN3 bzw. 30-SPZ-ALTGR2 mit 10 Leistungspunkten ohne Note* anrechnen lassen. Zu beachten ist, dass die Verbuchung in AlmaWeb nicht automatisch erfolgt. Das Zertifikat im Original und eine Kopie (zum Verbleib im Sprachenzentrum) sind im
Prüfungsamt des Sprachenzentrums
vorzulegen. Voraussetzung für die Anerkennung ist jeweils, dass das entsprechende Modul 30-SPZ-LATEIN3 bzw. 30-SPZ-ALTGR2 (vormals SP-Latein-03 bzw. SP-Altgriechisch-02) am Sprachenzentrum belegt wurde. Haben Studierende das Modul nicht am Sprachenzentrum belegt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss des Sprachenzentrums zu stellen.
*Bei Bedarf und auf Wunsch kann nach Absprache mit dem Prüfungsamt auch
eine Notenverbuchung vorgenommen werden, sofern ein Nachweis über die
erreichte
Gesamtpunktezahl vorliegt.
Die klassische Modulabschlussprüfung wird weiterhin angeboten, jedoch zeitlich nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Latinums- bzw. Graecumsprüfungen.
Generell gilt: Im Rahmen der Schulzeit erworbene Fremdsprachenkenntnisse können nicht als moduläquivalent anerkannt werden. Über die Anerkennung sonstiger altsprachlicher Zertifikate entscheidet nicht das Sprachenzentrum, sondern der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges.